Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 17.07.2003

Rechtsprechung
   KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03   

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https://dejure.org/2003,1573
KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03 (https://dejure.org/2003,1573)
KG, Entscheidung vom 23.06.2003 - 24 W 38/03 (https://dejure.org/2003,1573)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 24 W 38/03 (https://dejure.org/2003,1573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Partielles Verbot der Haltung bestimmter Hunderassen; Gebrauchsregelung im Sinne des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG); Hinreichende Bestimmtheit der Begriffe "Kampfhund" und "Kampfhundmischling"; Zulässigkeit der sofortigen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen

  • Judicialis

    WEG § 13 II 1; ; WEG § 15 II

  • RA Kotz

    WEG-Anlage - Verbot von Kampfhunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot der Kampfhund-Haltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 99 (Leitsatz)

    WEG §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 2
    Verbot der Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haltungsverbot von Kampfhunden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kampfhundmischling unerwünscht - Eigentümergemeinschaft darf die Haltung bestimmter Hunderassen verbieten

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kampfhund

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 89 (Ls.)
  • MDR 2004, 272
  • NZM 2004, 145 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 252
  • ZMR 2004, 704
  • NJ 2003, 658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 31.01.2003 - 4 W 15/03

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Haustierhaltung durch die Mehrheit einer

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
    Ein partielles Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. OLG Celle in NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440; OLG Düsseldorf NZM 2002, 872; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993, 981).

    Das Haltungsverbot bestimmter Hunderassen, die allgemein als besonders gefährlich eingeschätzt werden, ist auch nicht willkürlich, da der sachliche Grund bereits aus der potentiellen Gefährlichkeit dieser Hunderassen für die übrigen Wohnungseigentümer bei typisierender Betrachtung folgt (OLG Celle NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
    Das partielle Verbot der Haltung bestimmter Hunderassen (hier: Kampfhunde und Kampfhundmischlinge) unterliegt als Gebrauchsregelung im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG der Beschlusskompetenz (BGHZ 145, 158) der Eigentümergemeinschaft.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 3 Wx 173/02

    Keine Begrenzung des Sondereigentums durch Mehrheitsbeschluss, der einem

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
    Ein partielles Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. OLG Celle in NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440; OLG Düsseldorf NZM 2002, 872; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993, 981).
  • KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97

    Beschränkung der Haustierhaltung durch Mehrheitsbeschluß oder Hausordnung

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
    Der Grundsatz des § 13 Abs. 1 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren darf, wird mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft dadurch eingeschränkt, dass nach § 14 Nr. 1 WEG der Wohnungseigentümer verpflichtet ist, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus ein Nachteil erwächst (KG MDR 1998, 1345).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1993 - 2 U 124/92

    Anforderungen an den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 38/03
    Ein partielles Verbot bestimmter Hunderassen bzw. Kreuzungen dieser Hunderassen entspricht daher ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. OLG Celle in NZM 2003, 242 = ZMR 2003, 440; OLG Düsseldorf NZM 2002, 872; OLG Frankfurt in NJW-RR 1993, 981).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6143
BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03 (https://dejure.org/2003,6143)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 2Z BR 108/03 (https://dejure.org/2003,6143)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 2Z BR 108/03 (https://dejure.org/2003,6143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 26

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 § 26
    Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Abberufung des Verwalters

  • ibr-online

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Abberufung des Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Abberufung des Verwalters durch das Gericht ; Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses ; Aufklärung von Amts wegen ; Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens; Entscheidung ohne vorherige Befassung der Eigentümerversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 89
  • NZM 2004, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 45/85

    Sofortige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage aus wichtigem

    Auszug aus BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03
    Das führt nicht nur dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 1986, 445/446), sondern schließt auch die Berufung der Antragstellerin auf eine Unzumutbarkeit der vorherigen Befassung der Eigentümerversammlung aus.
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

    Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft

    Dies führt dazu, dass Gründe für die Abberufung der Verwalterin, die zum Zeitpunkt ihrer Neubestellung bereits berücksichtigt werden konnten, nicht mehr geltend gemacht werden können (BayObLG NJW-RR 2004, 89; OLG Köln ZMR 2003, 703).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).
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